Unser Labor ist seit mehr als 20 Jahren akkreditiert, seit 2006 nach der DIN EN ISO 15189, welche die Norm für medizinische Laboratorien mit besonderen Anforderungen an Qualität und Kompetenz ist. Durch das QM-System ist die Qualitätssteigerung ein kontinuierlicher Prozess und wird in allen Bereichen des Labors stetig weiterentwickelt. Die Festlegung und ständige Überarbeitung aller Arbeitsabläufe, von Entnahme und Eingang des Untersuchungsmaterials bis zum Befundtransfer, sorgt für definierte Qualitätsstandards, deren Grundlage DIN-Normen, nationale und internationale Richtlinien, Gremienbeschlüsse sowie Empfehlungen der Fachgesellschaften sind.
Die Urkunde samt Anlage, sowie die Liste der Prüfverfahren im flexiblen Geltungsbereich finden Sie hier und in unserem Download-Bereich:
Flexible Akkreditierung
Wir sind im Rahmen der flexiblen Akkreditierung berechtigt, neu eingeführte Untersuchungen innerhalb der genehmigten Bereiche als akkreditiert zu führen. Die Liste der Prüfverfahren im flexiblen Geltungsbereich enthält zusätzlich sämtliche akkreditierte Untersuchungen, welche auf der Urkundenanlage noch nicht aufgeführt sind.
Nicht akkreditierte Untersuchungsverfahren sind im Leistungsverzeichnis und unseren Befunden als solche markiert.
Qualitätspolitik
Unsere Qualitätspolitik zielt darauf ab, Qualität auf höchstem Niveau zu erbringen. Das erfolgt auch durch die zeitnahe Auseinandersetzung mit Neuerungen im Bereich der Analytik, der Akkreditierung sowie den Änderungen nach den Richtlinien der Bundesärztekammer (RiliBÄK) und deren Umsetzung in die Praxis. Die strukturierte Weiterbildung des technischen Personals durch regelmäßige Fortbildungen führt dazu, dass moderne Erkenntnisse der analytisch-methodischen Entwicklungen transportiert und umgesetzt werden.
Qualitätssicherung
Unsere Qualitätssicherung wird nach den Richtlinien der Bundesärztekammer durchgeführt. Zur externen Qualitätssicherung nimmt die Laborarztpraxis an zahlreichen Ringversuchen namhafter in- und ausländischer Institutionen teil.
Parameter, für die kein Ringversuchsmaterial zur Verfügung steht, werden durch den Vergleich mit anderen akkreditierten Laboratorien überprüft.
Zulassung nach § 20b Arzneimittelgesetz (AMG)
Die Laborarztpraxis besitzt seit 2014 die Erlaubnis nach §20b des Arzneimittelgesetzes (AMG) für die Durchführung von Laboruntersuchungen, die zur Gewinnung von Gewebe erforderlich ist.
Weitere Downloads:
Diese Dokumente werden regelmäßig überarbeitet und aktualisiert.